Wie kann ich die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Körperschaftsteuererklärung abgeben?

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Die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Anlage EÜR können Sie direkt aus dem Programm via ELSTER Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln.


Die Jahressteuererklärungen (z.B. Umsatzsteuerjahreserklärung und Körperschaftsteuererklärung mit Anlage Gem1) sollten Sie direkt über www.elster.de abgeben.


Die Angaben um diese Erklärungen auszufüllen finden Sie im Programm.


So können Sie z.B. im Vereins-Profi die Umsatzsteuervoranmeldung mit Jahreswerten aufrufen. Die entsprechenden Werte können Sie dann in die Erklärung, die Sie über www.elster.de abgeben, übernehmen. Bei den meisten Vereinen sind das nur 3 Zahlen (Bemessungsgrundlage 19% USt, Bemessungsgrundlage 7% USt und der Vorsteuerwert).


Für die Körperschaftsteuererklärung und die Anlage Gem1 finden Sie die Werte im Bericht „Bereichsergebnisse“ (Ergebnis je steuerlicher Vereinsbereich).


Bitte beachten Sie hierbei, dass die Anlage EÜR nur den wirtschaftlichen Geschäftsbereich Bereich darstellt und daher nur von körperschaftsteuerpflichtigen Vereinen abzugeben ist.


Zur Beantragung und Prüfung der Gemeinnützigkeit geben Vereine in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung in Form einer PDF Datei ab. Diese PDF Datei stellt im Gegensatz zur Anlage EÜR alle steuerlichen Vereinsbereiche des Vereins dar (ideell, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).


Hierbei empfiehlt es sich, dass Sie im Modul “Buchhaltung” auf dem Reiter “Journale/Berichte und Datenexport” die Berichte “Vermögensaufstellung” und “EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)” als PDF Datei abspeichern. Diese beiden Dateien können Sie dann als Anhang an die Körperschaftsteuererklärung hochladen (www.elster.de).

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