Diese Angabe ist nur relevant, wenn Ihr Verein körperschaftsteuerpflichtig ist (wenn der Verein Körperschaftsteuer zahlen muss). In diesem Fall muss der Verein eine Anlage EÜR für die Einnahmen und Ausgaben des wirtschaftlichen Bereichs beim Finanzamt einreichen.
Über die Felder „Zuordnung in der Anlage EÜR“ im Modul „Kontenplan verwalten“ pflegen Sie, welcher Position der Anlage EÜR das einzelne Konto zugeordnet werden soll.