Ihr möchtet Abgrenzungen zum Jahresende vornehmen.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Nachfolgend findet Ihr zwei Beispiele mit Vorschlägen für eine mögliche Verbuchung.
Hinweis: In den Beispielen wird die Abwicklung über das Finanzkonto „Abgrenzung“ dargestellt. Theoretisch könnt Ihr dieses Konto auch „Forderungen“ oder „Verbindlichkeiten“ nennen, je nachdem, ob der Verein zum Jahresende eine Forderung gegenüber Dritten hat oder eine Verbindlichkeit besteht.
Abgrenzung von Einnahmen (Übertragung vom alten ins neue Jahr)
Beispiel: Mehrere Mitglieder überweisen ihren Jahresbeitrag für das Folgejahr bereits kurz vor Jahresende.
- Die Zahlungseingänge der einzelnen Beiträge im Dezember könnt Ihr zunächst als Mitgliedsbeitrag (Sachkonto „Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen“) verbuchen.
- Im Rahmen des Jahresabschlusses legt Ihr dann ein neues Finanzkonto mit der Bezeichnung „Abgrenzung“ an und eröffnet dieses mit 0 €.
- Zum Jahresende ermittelt Ihr den Gesamtbetrag, der abzugrenzen ist.
- Bucht auf dem Abgrenzungskonto eine Ausgabe (Minusbetrag) in entsprechender Höhe und wählt als Gegenkonto „Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen“.
- Beim Anlegen des neuen Jahres wird der negative Saldo des Abgrenzungskontos übernommen.
- Im neuen Jahr ruft Ihr das Abgrenzungskonto auf und bucht dort den zuvor abgegrenzten Betrag als Einnahme (positiver Betrag) mit demselben Gegenkonto „Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen“.
Hierdurch wird das Konto „Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen“ im alten Jahr reduziert und im neuen Jahr entsprechend erhöht.
Wichtig: Das Abgrenzungskonto sollte anschließend wieder einen Saldo von 0 € aufweisen.
Abgrenzung von Ausgaben (Übertragung vom neuen ins alte Jahr)
Beispiel: Ihr erhaltet Anfang Januar die Stromrechnung für Dezember.
- Im alten Buchungsjahr legt Ihr das Finanzkonto „Abgrenzung“ an und eröffnet es mit 0 €.
- Zum Jahresende ruft Ihr das Abgrenzungskonto auf und bucht dort den Betrag der Stromrechnung mit dem Gegenkonto „Ausgaben Strom“.
- Beim Anlegen des neuen Jahres wird der Saldo des Abgrenzungskontos übernommen.
- Sobald die Zahlung im neuen Jahr über Euer Bankkonto erfolgt:
- Verbucht die Zahlung auf dem Finanzkonto der Bank und wählt als Gegenkonto „Abgrenzung“.
Auf diese Weise werden die Ausgaben dem alten Jahr zugeordnet, während die Zahlung im neuen Jahr keinen Einfluss mehr auf das Ergebnis hat.
Wichtig: Auch hier sollte das Abgrenzungskonto anschließend wieder einen Saldo von 0 € aufweisen.

