AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
MTH Software GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Thomas Hartmann
Am Espan 11
88471 Laupheim

info@mth-software.de
www.mth-software.de

Stand August 2018

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Dieses Dokument finden Sie unter anderem auf unserer Homepage (www.mth-software.de/agb). Auf der Homepage kann dieses Dokument ausgedruckt und über die Funktionen des Browsers gespeichert werden. Wir schließen Verträge ausschließlich mit Vereinen und Unternehmen ab.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, von uns nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Vertragserfüllung vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Rechteeinräumung

Wir räumen Ihnen ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software im Objektcode ein. Sie sind berechtigt, die Software für eigene Zwecke beliebig oft zu kopieren und einzusetzen. Sie sind aber nicht berechtigt, die Software-Produkte oder Teile davon an Dritte weiter zu geben, zu vertreiben, zu verschenken, zu verleasen, zu veräußern oder Lizenzen zu vergeben.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Darstellung der Software im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Wenn Sie eines der präsentierten Software-Produkte erwerben möchten, bestellen Sie dieses über unseren Webshop. Mit dem Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab. Wir bestätigen die Bestellung mit einer automatischen E- Mail, die noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Wenn wir Ihr Vertragsangebot annehmen, erhalten Sie in einer weiteren E-Mail Ihre Registrierungsunterlagen inkl. Rechnung zur Banküberweisung.

§ 4 Vergütung

Die Kosten für die Software verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt jährlich zu Beginn des Vertragszeitraums. Vertragsbeginn ist die Annahme Ihres Vertragsangebots durch uns.

§ 5 Laufzeit

(1) Die Überlassung der Software „Vereins-Manger“ und „Verein-Assistent“ erfolgt zunächst auf ein (1) Jahr ab Bestellung.

(2) Bei Überlassung der Software „Vereins-Profi“ entspricht der Nutzungszeitraum dem Kalenderjahr, für den das Produkt bestellt wurde.

(3) Sofern das Vertragsverhältnis während der Laufzeit nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

(4) Die Kündigung kann schriftlich per Brief oder E-Mail oder telefonisch erfolgen. (5) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde die von uns erhaltene Software zu deinstallieren.

§ 6 Schutzrechtsverletzungen

(1) Wir stellen den Kunden auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus dem von uns zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Der Kunde hat uns unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter zu informieren. Informiert uns der Kunde nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser Freistellungsanspruch.

(2) Im Fall von Schutzrechtsverletzungen dürfen wir – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung

a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von dessen Interessen gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder

b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

§ 7 Sach- und Rechtsmängelhaftung

(1) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich nach Beschreibung in der Nutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die Software für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten die Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.

(2) Wir überlassen und erhalten die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(4) Der Kunde unterstützt uns bei der Mangelfeststellung und -beseitigung und gewährt uns unverzüglich Einblick in die Unterlagen, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

§ 8 Haftungsbeschränkungen und -freistellungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags gefährdet wird, beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Maximal ist diese Haftung beschränkt auf 250 Euro pro Schadensfall und insgesamt auf 750 Euro aus dem Vertragsverhältnis.

(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzungen die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(4) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand nicht wiederhergestellt werden können.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

Eine Aufrechnung ist nur möglich mit Forderungen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.