DATEV wechselt den Vereinskontenrahmen von SKR49 auf SKR42

Geschrieben von:
MTH Software
Veröffentlicht:
19. August 2023
Mann erklärt SKR42

In diesem Beitrag erfahrt Ihr die Details zur Umstellung des DATEV Vereinskontenrahmens. Zudem erläutern wir Euch die Hauptunterschiede zwischen den beiden Kontenplänen SKR49 und SKR42, sodass Ihr Euch rasch im neuen Kontenplan zurechtfindet. Letztendlich geben wir Euch einen Überblick, wie Ihr den Übergang vom SKR49 auf den SKR42 in den Produkten der MTH Software vornehmen könnt.
 




DATEV löst den bisherigen Vereinskontenrahmen SKR49 durch den neuen SKR42 ab 


Der seit vielen Jahren von DATEV eingesetzte Sachkontenrahmen SKR49 wird durch den neuen Sachkontenrahmen SKR42 ersetzt.  

DATEV hat den neuen Sachkontenrahmen SKR42 im Jahr 2023 offiziell eingeführt. Während einer Übergangszeit bis 2025 werden von DATEV beide Kontenrahmen, der bisherige SKR49 und der neue SKR42, unterstützt.  

Ab dem Jahr 2025 wird DATEV ausschließlich den neuen Kontenrahmen SKR42 unterstützen.  

Weitere Informationen zu diesem Thema findet Ihr unter folgendem Link: https://apps.datev.de/help-center/documents/1023367 

Wichtiger Hinweis für die Anwender der MTH Software: 
Generell ist der Umstieg auf den SKR42 nur für diejenigen Vereine interessant, die aktuell den SKR49 einsetzen. Sofern Ihr im MTH Vereins-Profi den MTH Kontenplan mit prozentualer Zuordnung auf die Steuerbereiche einsetzt, solltet Ihr diesen Kontenplan beibehalten und keine Umstellung auf den SKR42 vornehmen. 

Hauptunterschiede zwischen den Vereinskontenrahmen SKR42 und SKR49 


Generell ist beim Verein die Besonderheit, dass Einnahmen und Ausgaben einzelnen Steuersphären (steuerlichen Vereinsbereichen) zugeordnet werden müssen. 

Diese Steuersphären lauten wie folgt: 

  • Ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung 
  • Zweckbetrieb 
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 

Wenn alle Buchungen einer Steuersphäre zugeordnet sind, ermöglicht dies die separate Ermittlung eines Ergebnisses pro Steuersphäre.  

Dies ist beispielsweise wichtig, um die satzungsgemäße Mittelverwendung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen und die Gemeinnützigkeit aufrechtzuerhalten.  

Zudem helfen die Steuersphären kleinen Vereinen dabei, die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuergrenzen im Blick zu behalten.  

Wenn ein Verein diese Steuergrenzen überschreitet, unterstützen die Steuersphären bei der Ermittlung der entsprechenden Steuerarten wie Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. 

Die beiden Kontenpläne SKR42 und SKR49 unterscheiden sich hauptsächlich in der Art und Weise, wie die Zuteilung zu den zuvor genannten Steuersphären erfolgt. 

Zuteilung auf die Steuersphären im bisherigen SKR49 


Im SKR49 wird die Zuordnung zu den Steuersphären anhand von Kontonummern und Kontenklassen vorgenommen. Hierfür existieren verschiedene Kontonummernkreise für die jeweiligen Steuersphären. 

Beispiel: Kontonummer 2000 bis 2999 ideeller Bereich, 4000 bis 4999 Vermögensverwaltung, … 

Hier ein Buchungsbeispiel, damit Ihr das Prinzip besser versteht: 

  • Strom, der im Zweckbetrieb verwendet wird, sollte auf das Konto „6331 Strom (Zweckbetriebsbereich)“ gebucht werden. 
  • Strom, der im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet wird, sollte auf das Konto „8303 Strom (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)“ bebucht werden. 

Das Ergebnis einer bestimmten Steuersphäre ermittelt man im SKR49, indem man die Salden der Konten in einer Kontenklasse aufsummiert.  

Beispiel: Summiert man die Salden der Konten 2000 bis 2999 auf, erhält man das Ergebnis der ideellen Steuersphäre.

 

Zuteilung auf die Steuersphären im neuen SKR42 


Im neuen DATEV Kontenrahmen SKR42 findet die Zuteilung auf die Steuersphären auf Basis einer zusätzlichen Dimension (Zusatzangabe) statt.  

Konkret bedeutet das, dass der neue SKR42 vom bisherigen SKR04 abgeleitet wurde. Im SKR04 ist aber keine Zuordnung zu den Steuersphären auf Basis der Kontonummern möglich. Insofern wird die Zuteilung auf Basis einer zusätzlichen Angabe zur Buchung vorgenommen.  

Bei einer Buchung gibt man also immer das Sachkonto und eine Steuersphäre mit an. 

Folgende Angaben zu den Steuersphären sind hierbei von Seiten der DATEV vorgesehen:  

  • 1 Ideeller Bereich  
  • 2 Vermögensverwaltung  
  • 3 Zweckbetrieb  
  • 4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb  
  • 9 Sammelposten Positionen 

 
Hier ein Buchungsbeispiel, damit Ihr das Prinzip besser versteht: 

  • Strom, der im Zweckbetrieb verwendet wird, sollte auf das Konto „63250 Strom“ mit der Zusatzangabe „3“ gebucht werden. 
  • Strom, der im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet wird, sollte ebenfalls auf das Konto „63250 Strom“ gebucht werden, dieses Mal aber mit der Zusatzangabe „4“. 

Das Ergebnis der entsprechenden Steuersphäre ermittelt man im SKR42, indem man alle Buchungen mit einer bestimmten Zusatzangabe aufsummiert.  

Beispiel: Die Summe aller Buchungen mit der Zusatzangabe „4“ ergeben das Ergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.  

Natürlich existiert im MTH Vereins-Profi ein Journal, welches diese Aufsummierung automatisch vornimmt. 

Auflösung der Sammelpositionen 9 im SKR42 


Im Sammelposten (Steuersphäre 9) können Positionen gesammelt werden, die noch Klärung erfordern. Falls eine Zuordnung zu einer Steuersphäre zum Zeitpunkt der Buchung nicht möglich ist, könnt Ihr während der Erfassung die Sphäre „9 Sammelposten“ auswählen. 

Die Sammelposten müssen jedoch spätestens zum Zweck der Jahresabschlusserstellung aufgelöst werden. Hierzu kann man die ursprünglichen Buchungen korrigieren oder Ihr erfasst entsprechende Sammelumbuchungen (Entlastung der Sphäre 9 und Belastung der Sphären 1 bis 4). 

Informationen für die Anwender des MTH Vereins-Profis 


Der neue SKR42 wurde mittlerweile im MTH Vereins-Profi umgesetzt und die MTH Software ist aktuell dabei, die entsprechenden Softwaretests intern durchzuführen. Ab Mitte September 2023 werden wir mit den ersten Testanwendern beginnen, den Kontenplan im „Liveeinsatz“ zu testen. Die endgültige Freigabe des SKR42 für alle Anwender wird ab Mitte Oktober 2023 erfolgen.

 

Übergabe der Buchungsdaten vom MTH Vereins-Profi an DATEV 


Sofern der SKR42 im MTH Vereins-Profi eingesetzt wird, können die Buchungsdaten mit Hilfe einer Übergabedatei an DATEV übergeben werden (Finanzpaket B – DATEV Schnittstelle). 

Innerhalb von DATEV wird im SKR42 die Steuersphäre auf der Kostenstelle erfasst. 

Im MTH Vereins-Profi haben wir ein separates Feld für die Steuersphäre eingeführt. Dies hat den Vorteil, dass die Kostenstellen weiterhin für die Abrechnung von Projekten, Festen, Abteilungen usw. zur Verfügung stehen. 

Um die Buchungsdaten des SKR42 aus dem MTH Vereins-Profi in DATEV zu übertragen, werden bei der Erstellung der DATEV Exportdatei die Angaben im Feld Sphäre auf die DATEV-Kostenstelle übertragen. Dieser Vorgang erfolgt automatisch, sodass hier kein Aufwand für Euch entsteht.

 

Unterschiede des SKR42 zum Vereinskontenplan der MTH Software (prozentuale Zuteilung auf die Steuersphären) 


Neben dem SKR42 und dem SKR49 bietet der MTH Vereins-Profi auch den MTH Vereinskontenplan mit prozentualer Zuteilung auf die Steuerbereiche an. 

Der Kontenplan der MTH Software hat diverse Vorteile gegenüber dem SKR42. So benötigt Ihr z.B. weniger Splitt- Buchungen und der Automatisierungsgrad des Kontierassistenten (Bankimport) ist deutlich höher. 

Aus diesem Grund solltet Ihr den SKR42 nur einsetzen, sofern Ihr die DATEV Schnittstelle im MTH Vereins-Profi benutzen möchtet.

 

Für weitere Informationen zu unseren Produkten stehen wir Euch gerne zur Verfügung: 


MTH Software GmbH & Co. KG 
Internet: www.mth-software.de 
E-Mail: support@mth-software.de 
Anwenderhotline: 07392 7092914