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GoBD, Betriebsprüfung, …
Mit unserem Vereinsbuchhaltungsprogramm seid Ihr optimal auf eine mögliche Betriebsprüfung durch das Finanzamt vorbereitet.
Vereinsbuchhaltung testen- GoBD Vorgaben des Finanzamts
- Langzeitdatenspeicherung
- Hauptbücher, Betriebsprüfung
- elektronische Prüfdatei
- Zusammenarbeit mit Steuerberater
- Der MTH Vereins-Profi -
Intuitive Features für Eure Vereinsbuchhaltung
GoBD Vorgaben des Finanzamts werden erfüllt
PreisübersichtVon Seiten des Finanzamts gibt es Anforderungen in Bezug auf die Dokumentation von Buchungsvorgängen. Diese Anforderungen werden GoBD – Vorgaben genannt. Die Software schreibt Buchungsvorgänge automatisch fest und führt die entsprechenden Dokumentationen komplett automatisch im Hintergrund durch. Daher müsst Ihr Euch um dieses Thema keine weiteren Gedanken machen.
Langfristiger Zugriff auf alte Buchungsjahre (Betriebsprüfung)
Demoversion herunterladenAuch wenn Ihr zukünftig nicht mehr Kunde der MTH Software sein solltet, könnt Ihr weiter auf die in der Vereinsbuchhaltung gebuchten Buchungsjahre zurückgreifen. Vor allem bei möglichen Betriebsprüfungen durch das Finanzamt kann diese Funktion wichtig werden, da die Zeiträume der Prüfung teilweise weit in die Vergangenheit reichen. Diese Funktion hilft Euch die Anforderungen des Finanzamtes auch in Zukunft zu erfüllen.
Hauptbücher - Betriebsprüfungsdatei
Detaillierte FunktionsübersichtSämtliche relevanten Vorgänge in Eurer Buchführung werden in den Hauptbüchern automatisch protokolliert. Sofern ein Betriebsprüfer einen GoBD Nachweis einfordert, können diese Hauptbücher herangezogen werden. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird in der Regel auch eine elektronische Prüfungsdatei durch das Finanzamt angefordert. Über eine spezielle Funktion in der Vereinsbuchhaltung kann diese bei Bedarf erzeugt werden.
Zusammenarbeit mit Steuerberater
PreisübersichtIn der Onlineversion könnt Ihr Euren Vorstandskollegen bzw. bei Bedarf auch Eurem Steuerberater und Euren Kassenprüfern einen direkten Zugriff auf die Buchführung geben. Hierbei könnt Ihr festlegen, ob der entsprechende Nutzer die Daten nur lesen darf oder ob er auch Änderungen an den Daten vornehmen darf (Schreib- oder Leseberechtigung). Die Anzahl der Nutzer in der Onlineversion ist nicht begrenzt. Es entstehen auch keine Zusatzkosten für zusätzliche Nutzer.