:::Jubiläumsjahr 2014::: 20 Jahre Vereins-Profi und Vereins-Manager 1994 bis 2014

Wir freuen uns, Sie als Anwender unserer Programme betreuen zu dürfen und sind bemüht, die Zusammenarbeit mit uns für Sie möglichst positiv und effektiv zu gestalten. Sollten Sie Fragen zu den Programmen haben, bitten wir Sie, uns einfach anzurufen.
Das Buchhaltungsprogramm Vereins-Profi 2014 wurde wieder weiterentwickelt. Wir konnten dabei die Ihnen gewohnten Oberflächen, bis auf wenige Ausnahmen und Neuerungen, beibehalten.
In der Anlage erhalten Sie die Registrierungsunterlagen und die Rechnung für die von Ihnen bestellten Programme.
Falls Sie mit dem Vereins-Manager im laufenden Lizenzmodell arbeiten, haben die Ihnen bereits vorliegenden Registrierungsunterlagen der Version 8 noch ihre Gültigkeit.

Neu seit 2013
Ab dem Kalenderjahr 2013 verlangen die Finanzverwaltungen des Öfteren von den Vereinen, außer den bisher üblichen Formularen, den Jahresabschluss und die Steuererklärungen, eine einheitliche EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Wir haben diese Steuererklärung (die EÜR) in der Version ab 2013 automatisiert. Die neue EÜR wird dann vom Programm berechnet und automatisch ausgefüllt. Damit diese Erklärung richtig ausgefüllt wird, bitten wir Sie, die von uns ab dem Kalenderjahr 2013 vorgegebenen Konten und die Kontenbezeichnungen so zu benutzen, wie wir diese in den Kontenplänen ab 2013 vorgegeben haben.
Damit alle Zeilen in der EÜR richtig ausgefüllt werden können, mussten wir alle Kontenpläne diesen Anforderungen anpassen.

Bitte verwenden Sie die im Programm hinterlegten Konten und deren Bezeichnungen für folgende Umsätze.

Die Konten im Kontenplan Vereins-Profi ab 2013 Konten 100 bis 199 sind reine Finanzkonten

Konten für Einnahmen
Konten 200 bis 259 sind Einnahmekonten im Ideellen Bereich
Konten 260 bis 279 sind Einnahmekonten im Bereich Vermögensverwaltung Konten 280 bis 499 sind Einnahmekonten im Bereich Zweckbetrieb
Konten 500 bis 599 sind Einnahmekonten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Konten für Ausgaben
Die Konten 600 bis 899 sind Ausgabenkonten.
Diese Konten werden auf die Bereiche: Ideell, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb immer prozentual zugeteilt.
Konten für die Umsatzsteuer- und Vorsteuerberechnungen
Die Konten 909 bis 959 sind Umsatzsteuer- und Vorsteuerberechnungskonten.
Diese Konten werden beim Buchen oft automatisch vorgegeben, müssen von Ihnen überprüft und, wenn notwendig, eingetragen oder richtiggestellt werden.
Bitte überprüfen Sie auch bei jeder Buchung den ausgewiesenen Umsatzsteuer- oder Vorsteuerprozentsatz und die damit verbundenen Berechnungen und Eintragungen in den Steuererklärungen.

Mit diesen Konten werden die Umsatzsteuervoranmeldungen automatisch berechnet und erstellt.
Bitte alles überprüfen
Bevor Sie die vom Programm ausgefüllte EÜR an die Finanzverwaltung weitergeben, muss diese Erklärung geprüft und wenn nötig berichtigt und/oder ergänzt werden.

Dieser Programmteil wird in den nächsten Wochen in eine neue Version ab 2013 eingebaut. Wir bitten Sie, alle Angaben und Eintragungen zu prüfen und uns eventuelle Unstimmigkeiten zeitnah mitzuteilen. Nur so können wir im Laufe des Jahres 2014 diese Steuererklärung weiter vervollständigen.

EÜR Journal
In die neue Steuererklärung EÜR werden die Umsätze in vielen Spalten Netto (ohne Umsatzsteuer und ohne Vorsteuer) eingetragen. Die Beträge haben wir in einem EÜR-Journal gesondert aufgelistet. In den anderen Journalen zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 werden die Beträge, wie bisher, Brutto (mit Umsatz-/Vorsteuer) ausgewiesen.

Umsatzsteuerpauschalierung
Ab 2013 ist im Vereins-Profi die Pauschalierung nach § 23a UStG automatisiert. Die Einstellung zu dieser Umsatzbesteuerungsmöglichkeit erfolgt in den Stammdaten und muss von Ihnen zum Jahresbeginn ausgewählt werden. Ein späterer Wechsel im laufenden Jahr führt zu Fehlern.

Nähere Informationen zur Umsatzsteuerpauschalierung finden Sie auf der 3. Seite dieses Anschreibens.

Umsatzsteuer im ideellen Vereinsbereich
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können Vereine auch im ideellen Vereinsbereich die Umsatzsteuerpflicht wählen und beantragen. Falls Sie von dieser Neuregelung Gebrauch machen wollen, empfehlen wir Ihnen, dies dem Finanzamt vorher schriftlich mitzuteilen. Die Einstellung zu dieser Umsatzbesteuerungsmöglichkeit erfolgt in den Stammdaten und muss von Ihnen zum Jahresbeginn ausgewählt werden. Ein späterer Wechsel im laufenden Jahr führt zu Fehlern.

Unterlagen zum Ausdrucken
Dieses Anschreiben, aktuelle Informationen, Kontenpläne und die Checkliste 2014 sind im Vereins-Profi zum Ausdrucken hinterlegt. Die Ausdrucke im PDF Format finden Sie auf der Eröffnungsseite im Menü Kontenpläne.
Wählen Sie zum Ausdrucken Ihres Kontenplanes Ihre Vereinsart aus und klicken Sie dann auf ausdrucken.

Allgemeiner Hinweis
Sofern Sie schon in 2013 Ihre Buchhaltung mit dem Vereins-Profi erstellt haben, bitten wir Sie, vor der Installation des Vereins-Profis 2014, die Buchhaltung für das Jahr 2013 ganz fertig zu machen und abzuschließen.

Erstellen Sie von Ihrer Buchhaltung 2013 dann zwei Programmsicherungen.

Erst danach installieren und registrieren Sie den Vereins-Profi 2014. Bitte schließen Sie vor der Installation alle Programme.

Abruf und Installation der Programme aus dem Internet
Rufen Sie dazu unsere Homepage https://www.mth-software.de auf und klicken Sie auf den Button Downloadbereich. Dort finden Sie den Link zum Herunterladen des Vereins-Profis bzw. bei Bedarf auch den Link für den aktuellen Vereins-Manager.
Bitte klicken Sie das gewünschte Programm an und folgen Sie den Anweisungen.

Wir empfehlen Ihnen, die neuen Programme immer in einen neu angelegten Ordner
(z.B. Programme MTH Software 2014) herunterzuladen und auf Ihrem Rechner zu speichern.

Nach dem das zur Installation notwendige Programm auf Ihrem Rechner gespeichert ist, wird durch einen Doppelklick auf die heruntergeladene Datei (z.B. setup.20.0.? .?.exe ) die Installation gestartet..
Bitte verwenden Sie zur Installation immer die von dem Programm vorgegebenen Installationspfade und befolgen Sie die Anweisungen während der Installation, bis das entsprechende Programm vollständig installiert ist.
Lassen Sie Ihrem Rechner genügend Zeit zur Installation.

Danach können Sie das Programm aufrufen. Im Vereins-Profi wird zunächst eine Demoversion angezeigt. Hier können Sie sich bei Bedarf in das Programm einarbeiten und Probebuchungen eingeben.
Achtung: Diese Buchungen können nicht in Ihre Buchhaltung übernommen werden.

Registrierung der Programme
Klicken Sie im Eingangsbildschirm – im Vereins-Profi oben rechts – unter Auswahl & Registrierung des Vereins auf den kleinen Pfeil neben dem Wort Demo.
Danach erscheinen die Registrierungsfelder für Ihren Verein.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Vereins-Profi die gleiche Vereinsart wie in den Vorjahren auswählen.
Auf dem/den beiliegenden Registrierungsformular/en finden Sie die zur Eingabe notwendigen Daten für Ihren Verein. Geben Sie in den dafür vorgesehenen Feldern auf dem Bildschirm die jeweiligen Registrierungsangaben ein. Beachten Sie bitte, dass die Angaben genau so geschrieben werden, wie diese auf den beiliegenden Registrierungsunterlagen vermerkt sind.

Datenübernahme aus dem vorhergehenden Jahr
Vereine, die im vergangenen Jahr mit dem Vereins-Profi ihre Buchhaltung erstellt haben, können das Inventar, die Saldenstände der laufenden Konten vom 31.12. des Vorjahres, die Spenderliste und den eigenen Kontenplan auf den 01.01. des laufenden Jahres übernehmen.
Klicken Sie dazu gleich nach der Installation im Infofenster auf Daten aus dem Vorjahr übernehmen oder übernehmen Sie die Daten im Menü Daten verwalten und Daten übernehmen.
Sollten bei der Übernahme der Endbestände vom 31.12 – zum – 01.01. Übernahmedifferenzen auftreten, müssen diese von Ihnen manuell richtig gestellt werden.

Datensicherungen
Wir empfehlen Ihnen – nach jedem Buchen – eine Programmsicherung immer in einen wechselnden Sicherungsordner abzulegen. Legen Sie dazu zwei neue Sicherungsordner (z.B. Vereins-Profi 2014 Sicherung 1 und Vereins-Profi 2014 Sicherung 2) auf Ihren Rechner an und legen Sie dort abwechselnd die Sicherungen ab.
Damit haben Sie immer die Möglichkeit auf 2 verschiedene Datenbestände zurückzugreifen. Sollte der letzte Datenbestand fehlerhaft sein, können Sie diesen durch einen früheren fehlerlosen Datenbestand ersetzen.

Umsatzsteuerpauschalierung nach § 23a UStG
Ab dem Buchungsjahr 2013 haben Sie die Möglichkeit, die Umsatzsteuerpauschalierung nach § 23a UStG im Vereins-Profi anzuwenden und zu buchen. Die entsprechende Einstellung müssen Sie dann zu Jahresbeginn in den Stammdaten vornehmen. Änderungen während des Jahres führen zu Fehlern.

Info
Steuerbegünstigte Vereine können zur Umsatzbesteuerung den § 23a UStG wählen, wenn der umsatzsteuerpflichtige Vorjahresumsatz 35.000 € nicht übersteigt.
Dabei werden die Vorsteuerbeträge im laufenden Jahr und in den vier darauf folgenden Jahren pauschal über die Einnahmen ermittelt.

Die Vorsteuerpauschale beträgt dann 7 % des steuerpflichtigen Nettoumsatzes (Nettoeinnahmen).

Die Umsatzgrenze 35.000 € ist die Summe der umsatzsteuerpflichtigen Nettoeinnahmen aus den umsatzsteuerpflichtigen Bereichen Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und bei entsprechender Auswahl auch aus dem ideellen Vereinsbereich.
Bei der 35.000 € Grenze nach § 23a UStG werden Einfuhrumsätze und innergemeinschaftlicher Erwerb nicht mitgerechnet.
Wurde diese Grenze im Vorjahr überschritten, kann im laufenden Jahr die Pauschalierung nicht angewandt werden. Die abzugsfähige Vorsteuer ist dann in der Buchhaltung zu ermitteln. Dabei ist die auf den Rechnungen an den Verein ausgewiesene, tatsächlich bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt in der Umsatzsteuervoranmeldung erstattungsfähig.

Beispiel
§ 23a UStG Vorsteuerpauschalierung
Der umsatzsteuerpflichtige Vorjahresumsatz lag bei 28.000 €.
Der Antrag auf Pauschalierung wurde im Dezember des Vorjahres beim Finanzamt fristgerecht gestellt. Eine Pauschalierung für 5 Jahre ist damit möglich.
Die umsatzsteuerpflichtigen Nettoeinnahmen betragen im laufenden Jahr ebenfalls 28.000 €.
Der Verein erhält einen Vorsteuerabzug von 28.000 € x 7% = 1.960 €.
Da die Umsätze in der Vermögensverwaltung, im Zweckbetriebsbereich und im eventuell gewählten ideellen Vereinsbereich mit 7% Umsatzsteuer besteuert werden und die Vorsteuerpauschale ebenfalls 7 % beträgt, fällt bei der Pauschalierung im Ergebnis in diesen Bereichen keine Umsatzsteuerzahllast an.
Die pauschale Vorsteuer von 7% wird auch im wirtschaftlichen Bereich angewandt, dadurch ergibt sich in diesem Bereich eine Umsatzsteuerbelastung von 12%. (19% abzügl. 7%).

Antrag fristgerecht stellen
Die Pauschalierung nach § 23a UStG muss vom Verein bis spätestens zum 10.Tag nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraumes, in dem die Pauschale beansprucht wird, beim Finanzamt beantragt werden. Wird diese Pauschalierung beantragt, so ist der Verein, solange die Vorjahresumsatzgrenze von 35.000 € nicht überschritten wird, 5 Kalenderjahre an diese Vorsteuerermittlungsform gebunden, auch wenn in einzelnen Jahren der Einzelnachweis der Vorsteuerbeträge für den Verein günstiger wäre.

Nach Ablauf der 5 Jahre muss die Beendigung der Pauschalierung bis spätestens zum 10. Tag nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraumes, in dem die Pauschalierung nach § 23 UStG nicht mehr beansprucht wird, dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Wird dieser Antrag auf Beendigung nicht rechtzeitig gestellt, läuft die Pauschalierung ein Jahr weiter.

Der Antrag ist also zu Beginn und am Ende an Ausschlussfristen gebunden. Lassen Sie sich in der Sache rechtzeitig steuerlich beraten.

Ein Vorsteuererstattungsanspruch kann sich aus der Pauschalierung nach § 23a UStG nicht ergeben.

Vereine, die die Umsatzsteuerpauschalierung nach § 23a UStG gewählt haben, können in den Stammdaten durch Anklicken Umsatzsteuerpauschalierung diese Steuerberechnungsform wählen.
Die hier eingestellte Umsatz- und Vorsteuerberechnung gilt für zukünftige Buchungen und wird, sofern diese Einstellung nicht geändert wird, automatisch ins neue Jahr übernommen.

Achtung
Sie arbeiten mit einem neuen Programmteil
Bitte alle Einstellungen, alle Buchungen und deren Berechnungen auf Richtigkeit überprüfen!
Im laufenden Jahr schon gebuchte Umsätze noch einmal überprüfen, wenn nötig ändern und neu speichern.
Werden umsatzsteuerpflichtige Buchungen nachträglich geändert, müssen berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden.

Bitte teilen Sie uns Unstimmigkeiten, Rechenfehler und Ihre Verbesserungsvorschläge zeitnah mit.

Wir haben auch in unserem Jubiläumsjahr einfache Verwaltungsprogramme erstellt. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an, wir helfen ihnen gerne!

Unsere Hotline Tel. 07325/6686
Unsere Mail: info@mth-software.de

Sollten wir im Urlaub oder einmal nicht erreichbar sein, bitten wir Sie um Verständnis!
Schicken Sie uns dann eine Nachricht, mit Angabe Ihrer Telefonnummer per Mail, wir rufen dann zurück.

Ihr MTH Software Team